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Channel: Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters 1.0 - Das Original
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Das Wort zum Freitag - Polizeischutz für Luther

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Manchmal verschlägt es einem einfach die Sprache. So ging es mir, der ich seit über 30 Jahren nicht mehr in Wittenberg war, als ich beschuldigt wurde, dort eine Straftat begangen zu haben.

Mehrere Seiten Formular sollte ich ausfüllen und Stellung nehmen. Wenn nicht, würde die Staatsanwaltschaft ohne die entscheiden.

Ein findiger Polizist und, wahrscheinlich, Lutherfan, hatte mich beschuldigt.
Er hatte eine Anzeige erhalten über auf Lutherköpfe geklebte Aufkleber. Die, so hatte er mit modernster Technik ermittelt, werden von der Kirche des FSM Deutschland e.V. verteilt.
Also muss wohl deren Vorsitzender der Straftäter gewesen sein.

Eventuell hätte er Anlass gehabt, wenn ein Zeuge da einen langbärtigen Typen beim Aufkleben gesehen hätte. Aber den gabs, wie nach Akteineinsicht klar wurde, nicht. Im Gegenteil, die Geschädigte hatte ausdrücklich auf Eröffnung eines Strafverfahrens verzichtet.

Ich hätte Verständnis gehabt, wenn ich als Zeuge befragt worden wäre. Sagen hätte ich nichts können, denn natürlich führen wir kein Verzeichnis, an wen wir die Aufkleber abgeben.

Dafür, mich als Täter zu beschuldigen, habe ich keins. Das finde ich einfach unverschämt, herabwürdigend und ich fand mich auch unter einen gewissen Zwang gesetzt, der Polizei ohne Anlass eine Masse Daten über mich geben zu müssen.

Also war es wieder mal Zeit für eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde.



ZAB RKD Wittenberg
Juristenstr. 13a
06886 Wittenberg


Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen KK H......



Mit Datum vom 02.11.2016 hat mir KK H..... eine Beschuldigtenanhörung WB RED 1/10100/2016 zugeschickt.



Ich werde beschuldigt, eine Straftat nach § 303 StGB, Sonst. Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen, begangen zu haben. Der konkrete Tatvorwurf war, bei sieben Verkehrzeichen (Sonderzusatzzeichen) je einen Aufkleber „Nudelmesse“ auf einen Lutherkopf geklebt zu haben.

In der Anhörung werden umfangreiche Erklärungen von mir gefordert und ich soll Angaben über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse machen. Schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte die mich empört haben und die nur gerechtfertigt erscheinen, wenn wirklich ein Tatverdacht vorliegt.

Das war nie der Fall. KK H... hatte im Internet einen Bezug zum eingetragenen Verein „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ gefunden und wohl kühn geschlussfolgert, dann kann nur dessen Vorsitzender die Aufkleber angebracht haben.

Ich sehen darin ein bewusste Schikane. Der KK hätte doch wohl niemals nach einem ungeklärtem Verkehrsunfall mit einem VW den dortigen Aufsichtsratschef als Tatverdächtigen befragt. Warum also den Vorsitzenden eines Vereins? Nur weil dieser Verein kirchen- und durchaus auch lutherkritisch ist? Der Verdacht drängt sich auf, dass nach persönlichem Willen hier ein Exempel statuiert werden sollte.

Das ganz besonders auch deshalb, weil die geschädigte sonstige Marketing GmbH bereits auf die Stellung eines Strafantrags verzichtet hatte.

KK H... hat in dem Fall nicht nur mich schwerwiegend in meinen Rechten verletzt, er hat auch Arbeitszeit und somit Geld des Steuerzahlers verschwendet, indem er eine Ermittlung geführt hat, deren Einstellung bereits von Anfang an sicher war. Tatsächlich wurde das Verfahren dann auch von der Staatsanwaltschaft mangels Prozessvoraussetzungen (kein Strafantrag) am 16. Dezember eingestellt.

Auch bei der Staatsanwaltschaft führte das eingewillige Handeln des KK also zu zusätzlichem Aufwand. Ich musste meinen Anwalt einschalten, der mehrmals schriftlich und mündlich Akteneinsicht gefordert und die erst nach einem nachdrücklichen Schreiben im März 2017 erhalten hat.

Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung dieser Beschwerden.

Mit nudligen Grüßen
Rüdiger Weida


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