Wie es so ist mit Ideen, oft kommen die besten gerade dann, wenn man ein bisschen Trouble hat. So ging es auch uns.
Da kamen Erinnerungen hoch:
Ach, wie schön war es doch, als wir noch ein kleiner Verein waren. Wir hatten zwar kein Geld und mussten alles, was wir brauchten, privat bezahlen, aber wir hatten jede Menge Spaß. Alle kannten sich persönlich, und unsere Treffen waren immer etwas Besonderes.
Schade, dass diese Zeiten vorbei sind. Aber könnten sie nicht mit einem neuen Verein wiederbelebt werden?
Na klar, den Versuch ist es allemal wert.
So kam es zur
Gründung der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters 1.0 - Das Original“.
Wir
entschieden uns für einen nicht eingetragenen Verein. Der ist zwar
keine eigene juristische Persönlichkeit, kann aber am Geschäftsleben teilnehmen. Vor allem aber ist er sehr viel leichter
zu gründen und bringt auch viel weniger Verwaltungsarbeit mit sich.
Vor allem wenn er nicht gemeinnützig werden soll und nicht einmal ein
eigenes Konto bekommt.
Wie früher werden wir das wenige, was
wir brauchen, selbst bezahlen.
Viel werden wir wirklich
nicht brauchen. Wir wollen unsere Kirche nicht zum großen
Schlachtschiff machen, sondern eher zu einem kleinen Ausflugsdampfer.
Auf dem möchten wir mit bekannten und befreundeten Pastafari durch
die Lande skippern, unsere Botschaft verbreiten und uns die Sonne auf
den Bauch scheinen lassen. Ab und zu wird es einmal eine Party mit Nudelmesse und
weiterhin jeden Freitag eine Nudelmesse ohne Party in der Papst Al
Zarkawi Gedächtniskirche in Templin geben.
Skipper des
Dampfers ist Tini Tortellini, als Steuermann fährt Bruder Spaghettus
mit und Elli Spirelli ist der Erbsenzähler in der Kombüse.
Kommt
ihr mit den Bezeichnungen klar? Wir hätten lieber noch ein paar
lustigere für die Crew gehabt, wobei Erbsenzähler für
Schatzmeister eigentlich schon ganz gut ist. Habt ihr noch Ideen, wie man die Bezeichnungen für Skipper und Steuermann aufpeppen könnte?
Was
wir noch für euch haben, ist unsere Start-Satzung die in absehbarer
Zeit mit den Passagieren diskutiert und überarbeitet wird. Wer die in Ordnung findet und sich auch oben angesprochen fühlt, schickt eine Mail an:
Hier
ist sie:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters 1.0 – Das Original" (KdFSMO)
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Templin.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von religiösen Zwecken in ihrer Gleichbehandlung mit wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen und einem besonderen Schwerpunkt auf dem evolutionären Humanismus der Giordano Bruno Stiftung.
In diesem Sinn verstehen wir uns als Weltanschauungsgemeinschaft.
Die Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters wird als künstlerisches Mittel genutzt, um in satiretypischer Art intolerante und dogmatische Anschauungen und Handlungen zu überhöhen und zu hinterfragen. Damit fördert der Verein die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik im Sinne des evolutionären Humanismus und wirkt so an der öffentlichen Meinungsbildung mit. Als Mittel zur Verfolgung dieser Ziele nutzt der Verein beispielsweise die Veranstaltung und Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, die Bereitstellung und Verteilung von Informationsmaterial, die Veranstaltung von Messen, sowie die Teilhabe an sozialen Netzwerken. Weiterhin soll die Öffentlichkeit durch den Betrieb einer Internetseite bzw. eines Blogs sowie durch Präsenz in den Massenmedien erreicht und so die öffentliche Diskussion um weltanschauliche und Wertefragen im Sinn von Humanismus und Aufklärung bereichert werden.
§ 3 Wertebildung und Umsetzung
(1) Die Passagiere richten ihre Ethik an den 8 Am Liebsten Wäre Mirs und den 10 Angeboten des evolutionären Humanismus aus.
(2) Sie kennen keine Dogmen, sondern überprüfen ihre gefundenen Einstellungen und Festlegungen immer wieder an der sich ändernden Realität und passen sie an, wenn neue Erkenntnisse und Erfahrungen das erfordern.
(3) Sie folgen dem Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters in so weit, als sie ihre Zugehörigkeit zum Pastafaritum durch eine Augenklappe oder eine Piratenkopfbedeckung wie Dreispitz, Bandana, Piratentuch, Piratenfischmütze oder ähnlichem zu erkennen geben.
(4) Passagiere, die
fürchten, durch dieses öffentliche Bekenntnis diskriminiert zu
werden oder sonstige Nachteile zu erleiden, sind von dieser Pflicht
befreit.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge
(1) Art der Passagiere
Passagier kann jede natürliche Person werden.
(2) Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf
Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen.
Der
Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen. Die
Ablehnung bedarf keiner Begründung. Gegen die Ablehnung steht dem
Bewerber kein Rechtsmittel zu.
(3) Beiträge
Es werden keine
Beiträge erhoben
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Grund
Die Mitgliedschaft endet
• durch Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit;
• durch Austritt;
• durch Ausschluss.
(2) Austritt
Bspw. Der Austritt eines Passagiers erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Crew. Der Austritt ist jeder Zeit möglich.
(3) Ausschluss
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Crew mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortführung der Mitgliedschaft für den Verein oder seine Passagiere unzumutbar erscheinen lässt.
Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Passagier den Vereinsinteressen grob zuwidergehandelt hat.
Dem Passagier ist vor seinem Ausschluss Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
(4) Pflichten der Passagiere
Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennen die Passagiere den Inhalt der Satzung und der sonstigen Vereinsordnungen an. Die Passagiere sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.
Die Passagiere sind
verpflichtet, der Crew eine postalische Anschrift sowie eine
E-Mail-Adresse mitzuteilen und über jede Änderung ihres Namens
und/oder ihrer Adressdaten unverzüglich zu informieren.
§
5 Die Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
• der Rat der Passagiere
• die Crew
§ 6 Die Crew
(1) Die Crew besteht aus
• dem Skipper
• dem Steuermann
• dem Erbsenzähler
(2) Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigt
sind je zwei Crewmitglieder gemeinsam.
(3) Aufgaben
Die Crew führt die Geschäfte und vertritt den Verein in sämtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.
Darüber hinaus hat er insbesondere folgende Aufgaben:
• Vorbereitung und Einberufung des Rates der Passagiere; Aufstellung der Tagesordnung;
• Ausführung der
Beschlüsse des Rates der Passagiere;
(4) Wahl
Die Crewmitglieder werden vom Rat der Passagiere für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl und Blockwahl ist möglich. Die jeweils amtierenden Crewmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre
Nachfolger gewählt sind. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, können die verbliebenen Crewmitglieder bis zur nächsten Passagiereversammlung ein Ersatzmitglied in die Crew kooptieren.
(5) Vergütung
Die Crewmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig und erhalten keine Aufwandsentschädigung
(6) Haftungsbeschränkung
Die Crewmitglieder
haften dem Verein gegenüber nur für vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten. Werden Crewmitglieder aufgrund ihrer
Tätigkeit von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Verein das
betroffene Mitglied von diesen Ansprüchen frei, sofern das Mitglied
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte. Crewmitglieder
haften grundsätzlich nur in Höhe des Vereinsvermögens.
§
7 Ordentliche Einberufung des Rates der Passagiere
(1) Häufigkeit
Der Rat der Passagiere findet mindestens einmal jährlich statt.
(2) Präsenzversammlung und virtuelle Passagiereversammlung
Der Rat der Passagiere kann als Präsenzversammlung oder als virtuelle Versammlung abgehalten werden.
Zur Präsenzversammlung treffen sich alle Teilnehmer an einem gemeinsamen Ort.
Die virtuelle Versammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer in eine Video- oder Telefonkonferenz.
Eine Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung ist möglich, indem den Passagieren die Möglichkeit eröffnet wird, an der Präsenzversammlung mittels Video- oder Telefonkonferenz teilzunehmen. Die Crew entscheidet über die Form der Versammlung und teilt diese in der Einladung zur Versammlung mit. Lädt der Vorstand zu einer virtuellen Versammlung ein, so teilt er den Passagieren spätestens drei Tage
vor Beginn der Versammlung per E-Mail die Einwahldaten für die Video- oder Telefonkonferenz mit.
(3) Einberufung und Tagesordnung
Die Einberufung des Rats der Passagiere erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Die Frist beginnt am Tage der Versendung der Einladung.
Das Einladungsschreiben gilt dem Passagier als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Passagier eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen. Der Versammlungsleiter hat die Ergänzung zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
(4) Beschlussfähigkeit
Der Rat der
Passagiere ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Passagiere
beschlussfähig.
(5) Beschlussfassung
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet
der Skipper. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Jeder Passagier hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt oder schriftlich an einen anderen Passagier delegiert werden.
Über die Beschlüsse des Rates der Passagiere ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
(6) Wahlen
Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.
(7) Aufgabenbereiche
Der Rat der Passagiere ist zuständig für
• die Wahl und Abberufung der Crewmitglieder;
• die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung der Crew;
• die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
(8) Versammlungsleitung
Der Rat der Passagiere wird vom Skipper, bei dessen Verhinderung von seinem Steuermann oder dem Erbsenzähler geleitet. Ist keines dieser Crewmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.
§ 8 Außerordentliche Einberufung des Rates der Passagiere
Eine außerordentliche Einberufung des Rates der Passagiere findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn
1/5 der Passagiere es schriftlich unter Angabe der Gründe bei der Crew beantragt.
§ 9 Auflösung des Vereins
Zur Auflösung oder
Aufhebung des Vereins ist eine Mehrheit von 75% der Passagiere nötig.
Mindestens zwei Unterschriften von GründungsPassagieren sind erforderlich.