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Das Wort zum Freitag - Rechtsbruch im Gymnasium?

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ein Gastbeitrag von Cpt. Booyah


Staatlich finanzierte Missionierung, auch Religionsunterricht genannt, lässt sich Vater Staat einiges kosten. Im Jahr 2014 waren das schlappe 3,5 Milliarden Euro. Zum Glück kann man sich in Brandenburg auch für LER (Lebenskunde, Ethik, Religion) entscheiden. Man könnte sich jetzt fragen, warum im Ersatzfach LER trotzdem Religion eine Rolle spielt, aber Schwamm drüber. Hauptsache keine Zwangsmissionierung im Originalfach, vom teuer ausgebildeten Theologen. Dessen Studium, bzw. Märchenkunde mit Rhetorikkurs, wird selbstredend ebenfalls aus dem allgemeinen Steuersäckel finanziert. Das waren im Jahr 2014 bescheidene 0,65 Milliarden Euro.

Nun war es soweit, mein Kind kam aufs Gymnasium, in einer beschaulichen Kleinstadt im Land Brandenburg. In freudiger Erwartung uns für LER entscheiden zu können, wälzten wir die ersten Unterlagen. Ein Stundenplan, seitens der Schule, war auch schon angefertigt. Beim Studium des Stundenplans wurde ich das erste mal stutzig. LER lag in einer Randstunde und Religionsunterricht irgendwo mitten drin. Schlagartig war es mit der Freude vorbei. Wenn mein Kind LER machen will, muss es an einem Tag in der Woche zwei Stunden länger in der Schule bleiben, während die Kinder die Reli machen, zwei Stunden früher nach Hause dürfen. Ok, dachte ich, das Problem lässt sich doch sicher beheben. Schließlich heißt es in unserem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3„Niemand darf wegen […] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...“

Also setzte ich mich mit dem Schulleiter in Verbindung, um ihn auf diese Benachteiligung hinzuweisen und eine Lösung herbeizuführen. Ich unterbreitete ihm auch gleich Vorschläge, wie man diese Benachteiligung verhindern könnte. Zum Beispiel könnte man LER und Reli parallel in einer Randstunde stattfinden lassen. Wenn das nicht möglich wäre, dann eben ein Doppelblock im zweiwöchigen Wechsel zwischen LER und Reli natürlich wieder in Randstunden, damit kein Kind einen Nachteil hat. Die Antwort des Schulleiters viel sinngemäß so aus: „Es wird keine Änderung geben, da sich ohnehin die Mehrheit der Kinder für Reli entscheiden würde, wurde LER in die Randstunde gelegt.“ Der blanke Hohn! Warum sich so viele Kinder für Reli entscheiden liegt ja auf der Hand. Kein Kind will freiwillig an einem Tag pro Woche zwei Stunden länger in der Schule bleiben. Kaum vorstellbar, dass in einem Bundesland mit 76% Konfessionsfreien, plötzlich so Viele Interesse für die Lehre von bronzezeitlichen Moralvorstellungen haben sollen.

Der Schulleiter, teilte mir auch noch eine Latte an Gesetzen mit, die den Umgang mit der Märchenstunde regeln. Unter anderem stieß ich auf ein Gesetz in der RWUV (Religions- und Weltanschauungsunterrichtsverordnung). In §8 Abs. 2 heißt es: „Bei der Gestaltung des Stundenplans sieht die Schule unter Nutzung aller schulorganisatorischen Möglichkeiten die Einordnung des in der Schule stattfindenden Religionsunterrichts in die regelmäßige Unterrichtszeit vor. Der Religionsunterricht soll nicht nur in Randstunden erteilt werden.“ 

Eine derartige Bestimmung über LER habe ich nicht gefunden.  
Per Gesetz verordnete Schikanen, um die Kinder in Reli zu zwingen? 
Mit einem religiös-weltanschaulich-neutralen Staat hat das aber mal gar nichts zu tun!
 Anwälte, die wissen, wie man dagegen vorgehen könnte, können sich gern bei mir melden. Ich trinke jetzt erst mal eine Buddel Rum zur Beruhigung.

Wen es interessiert, für das Gesetz ist offensichtlich Martina Münch verantwortlich. Katholisch, geboren in Heidelberg, 7 Kinder, SPD. Ob das Absicht ist, dass uns hier, im konfessionsfreien Osten, extra streng religiöse Politiker aus dem Westen vorgesetzt werden, um die Missionierung des Ostens voran zu treiben? Anhand solcher Gesetze scheint es mir jedenfalls so.

Kommentar von Spaghettus:

Der Anwalt, den Cpt. Booyah sucht, bin ich nicht. Aber in unseren Rechtsstreitigkeiten habe ich doch so viel mit bekommen, dass ich die Überschrift, die von mir stammt, für gerechtfertigt halte.
Die Frage ist allerdings, wer verantwortlich für den Rechtsbruch ist.

In Deutschland sind Welt- und Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Wurde das Gesetz in diesem Sinne erlassen, darf LER genau wie Religionsunterricht nicht nur in den Randstunden erteilt werden. In dem Fall wendet die Schule das Recht falsch an und ist verantwortlich.

Wurde das Gesetz nicht unter diesem Aspekt der Gleichberechtigung erlassen, soll die Bestimmung also tatsächlich nur für Reli gelten, ist das ebenfalls ein Rechtsverstoß. Er benachteiligt nicht nur  Weltanschauung im Vergleich mit Religion, er benachteiligt auch ein freiwilliges Fach im Vergleich mit einem anderen.
In dem Fall wäre das Land Brandenburg verantwortlich.

Ob aber nun so, oder anders, allein aus Gerechtigskeitsgefühl heraus, einem Gefühl, das auch Schülern vermittelt werden sollte,  ist der jetzige Zustand nicht hinnehmbar.

Es muss sich etwas ändern an diesem Gymnasium.



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