Es ist mir ein dringendes Bedürfnis, diesem Wort eine Erklärung voran zu stellen:
Ich bin kein Verschwörungstheoretiker!
Zu dieser Vermutung könnte vielleicht der eine oder andere regelmäßige Leser kommen. Habe ich doch bereits einmal darüber berichtet, wie eine hochgradig abergläubische Person, Schwester einer Bischöfin und damals Kulturministerin von Brandenburg, regelwidrig unsere Nudelmessenhinweisschilder verboten hat.
Nun hat wiederum eine hochgradig abergläubische Person, aktives Mitglied einer katholischen Studentenverbindung, verhindert, dass über die Rechtmäßigkeit dieser Schilder, verbunden mit unserem Status als Weltanschauungsgemeinschaft, höchstrichterlich entschieden wird. Da könnte man schnell zum Schluss kommen, hier hat sich jemand gegen uns verschworen.
Was so ähnlich klingt, ist aber etwas anderes.
Sabine Kunst, jetzt Chefin der Humboldt Uni Berlin, und Ferdinand Kirchof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, frönen zwar einem ähnlichen, doch nicht dem gleichen Aberglauben.
Ich bin kein Verschwörungstheoretiker!
Zu dieser Vermutung könnte vielleicht der eine oder andere regelmäßige Leser kommen. Habe ich doch bereits einmal darüber berichtet, wie eine hochgradig abergläubische Person, Schwester einer Bischöfin und damals Kulturministerin von Brandenburg, regelwidrig unsere Nudelmessenhinweisschilder verboten hat.
Nun hat wiederum eine hochgradig abergläubische Person, aktives Mitglied einer katholischen Studentenverbindung, verhindert, dass über die Rechtmäßigkeit dieser Schilder, verbunden mit unserem Status als Weltanschauungsgemeinschaft, höchstrichterlich entschieden wird. Da könnte man schnell zum Schluss kommen, hier hat sich jemand gegen uns verschworen.
Was so ähnlich klingt, ist aber etwas anderes.
Sabine Kunst, jetzt Chefin der Humboldt Uni Berlin, und Ferdinand Kirchof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, frönen zwar einem ähnlichen, doch nicht dem gleichen Aberglauben.
Sabine Kunst hat seinerzeit ihre Entscheidung zwar falsch, aber immerhin begründet.
Ferdinand Kirchof hat davon Abstand genommen.
Sabine Kunst hat eine einsame Entscheidung getroffen.
Ferdinand Kirchof hat gemeinsam mit Richterin Ott und Richter Christ (!) entschieden.
Sabine Kunst hat höchstwahrscheinlich in klarer Verteidigungshaltung ihrer eigenen Weltanschauung kompetenzüberschreitend eine andere bewusst benachteiligt.
Bei Ferdinand Kirchhof sehe ich das anders.
Bei einem noch amtierenden stellvertretenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes kann man davon ausgehen, dass er privat und dienstlich trennen kann. Schwer könnte dass allerdings werden, wenn höchste Richter eng mit der Kirche zusammenarbeiten und sich sogar willig vom Papst persönlich einseifen lassen, wie einst in Freiburg geschehen. Vielleicht liegen auch dort die Gründe für Entscheidungen wie diese:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde. Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Entscheidungen des BVerfGG sind immer unanfechtbar, das hat mich nicht getroffen. Als völlige Missachtung der durch die eingereichte Verfassungsbeschwerde gut begründeten Interessen unserer Weltanschauungsgemeinschaft empfand ich jedoch, dass keine Begründung geliefert wurde. Das Gesetz lässt das zu, aber in unserer Beschwerde ging es auch um Grundsätzliches, wie um die genaue Definition von Weltanschauungsgemeinschaft. Da sollte schon ein bisschen mehr kommen, als diese drei Sätze.
Wir hatten uns beim höchsten deutschen Gericht mehr versprochen. Wir waren sicher, es wird zumindest verhandelt. Die Hoffnung, dann auch ein positives Urteil zu bekommen, war nicht all zu groß. Dazu kennen wir die KirchenrepublikDeutschland zu gut.
So sehen wir dann auch diese Abweisung der Beschwerde eher positiv. Wir waren von Anfang an darauf eingestellt, auch auf europäischer Ebene unser Recht zu suchen. Dort werden wir nun sehr viel früher sein. Bis zu einer Verhandlung vor dem BVerfG hätte es noch Jahre gedauert, die wir nun sparen.
Auch Polen und die Niederlande streiten bereits. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied. Die streiten für die Anerkennung als Religion, wir für die als Weltanschauungsgemeinschaft. Es wird darauf ankommen, diesen Unterschied richtig heraus zu arbeiten.
Aber es kommt auf noch viel mehr an. Auch die europäischen Richter könnten selbst abergläubisch sein, auf jeden Fall sind sie so sozialisiert. Aberglauben durchzieht noch heute unsere und andere Gesellschaften und ist zum Teil sogar wieder im Anstieg.
Lasst uns darum kämpfen, jeder an seinem Platz mit seinen Mitteln, dass wir diesen Aberglauben klar als solchen benennen. Es gibt keinen Grund, zwischen der Angst vor schwarzen Katzen, Wahrsagen, Voodoo, Hexerei und anderem oder organisiertem Aberglauben, wie ihn die Religionen bieten, einen Unterschied zu machen.
Nehmen wir dem Aberglauben den Respekt, den manche ihm noch entgegen bringen. Klären wir auf, dass mehrere tausend Jahre alte Regeln nicht taugen, heutige Gesellschaften zu lenken, sondern diese behindern.
Aber, und das ist ganz wichtig, bieten wir auch etwas, was den Einzelnen wie die Gesellschaft vorwärts bringt. Bieten wir unterschwellig unsere 8 ALWM´s an und machen wir mit den 10 Angeboten des evolutionären Humanismus weiter.
Dieser Humanismus, der sich ständig selbst an aktuellen Erkenntnissen erneuert, ist das, was wir zu bieten haben.
Nehmt es an und tragt es weiter.
Entscheidungen des BVerfGG sind immer unanfechtbar, das hat mich nicht getroffen. Als völlige Missachtung der durch die eingereichte Verfassungsbeschwerde gut begründeten Interessen unserer Weltanschauungsgemeinschaft empfand ich jedoch, dass keine Begründung geliefert wurde. Das Gesetz lässt das zu, aber in unserer Beschwerde ging es auch um Grundsätzliches, wie um die genaue Definition von Weltanschauungsgemeinschaft. Da sollte schon ein bisschen mehr kommen, als diese drei Sätze.
Wir hatten uns beim höchsten deutschen Gericht mehr versprochen. Wir waren sicher, es wird zumindest verhandelt. Die Hoffnung, dann auch ein positives Urteil zu bekommen, war nicht all zu groß. Dazu kennen wir die KirchenrepublikDeutschland zu gut.
So sehen wir dann auch diese Abweisung der Beschwerde eher positiv. Wir waren von Anfang an darauf eingestellt, auch auf europäischer Ebene unser Recht zu suchen. Dort werden wir nun sehr viel früher sein. Bis zu einer Verhandlung vor dem BVerfG hätte es noch Jahre gedauert, die wir nun sparen.
Auch Polen und die Niederlande streiten bereits. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied. Die streiten für die Anerkennung als Religion, wir für die als Weltanschauungsgemeinschaft. Es wird darauf ankommen, diesen Unterschied richtig heraus zu arbeiten.
Aber es kommt auf noch viel mehr an. Auch die europäischen Richter könnten selbst abergläubisch sein, auf jeden Fall sind sie so sozialisiert. Aberglauben durchzieht noch heute unsere und andere Gesellschaften und ist zum Teil sogar wieder im Anstieg.
Lasst uns darum kämpfen, jeder an seinem Platz mit seinen Mitteln, dass wir diesen Aberglauben klar als solchen benennen. Es gibt keinen Grund, zwischen der Angst vor schwarzen Katzen, Wahrsagen, Voodoo, Hexerei und anderem oder organisiertem Aberglauben, wie ihn die Religionen bieten, einen Unterschied zu machen.
Nehmen wir dem Aberglauben den Respekt, den manche ihm noch entgegen bringen. Klären wir auf, dass mehrere tausend Jahre alte Regeln nicht taugen, heutige Gesellschaften zu lenken, sondern diese behindern.
Aber, und das ist ganz wichtig, bieten wir auch etwas, was den Einzelnen wie die Gesellschaft vorwärts bringt. Bieten wir unterschwellig unsere 8 ALWM´s an und machen wir mit den 10 Angeboten des evolutionären Humanismus weiter.
Dieser Humanismus, der sich ständig selbst an aktuellen Erkenntnissen erneuert, ist das, was wir zu bieten haben.
Nehmt es an und tragt es weiter.