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Channel: Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters 1.0 - Das Original
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Das Wort zum Freitag - Wie geht´s weiter

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Das ist einen Frage, die mir in den letzten Tagen öfter gestellt wird und auch eine, die ich mir selbst stelle. Nicht, ob es weiter geht, aber wie genau.

Der Anfang ist bereits gemacht. Wir werden auf zwei Richtungen reagieren. Einmal strafrechtlich. Das betrifft zum einen die Tatsache, dass unsere Schilder in Templin schon wieder geschändet wurden. Hier wäre zu prüfen, ob nicht Anzeige im Sinne von § 166 StGB einzureichen wäre, Anzeige wegen Sachbeschädigung auf jeden Fall. 

Es ist aber auch zu prüfen, ob gegen die Kultusministerin Brandenburgs, Sabine Kunst, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu führen sein wird. Diese Ministerin hat eine Entscheidung verkündet, nämlich, dass wir keine Nudelmessenhinweisschilder mehr genehmigt bekommen, die gar nicht in ihre Entscheidungskompetenz fällt. Dafür ist der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig, der zum Verkehrsministerium gehört. Dort wusste der zuständige Sachbearbeiter noch 2 Tage nach der Erklärung der Ministerin nichts davon. Er erklärte mir im Gegenteil am Telefon, die entsprechenden Briefe lägen unterschriftsreif auf seinem Tisch.

Bezeichnend, dass die Verkündung der Entscheidung der Ministerin über die Katholische Nachrichtenagentur erfolgte. Da könnte man schon mal auf den Gedanken kommen, hier waren religiöse Seilschaften am Werk.

Potsdam (KNA) Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf in Brandenburg keine weiteren Hinweisschilder für ihre "Nudelmessen" aufstellen. Das erklärte Brandenburgs Kultusministerin Sabine Kunst (SPD) in einer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der SPD-Landtagsfraktion, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Das Ministerium räumte ein, dass entsprechende Schilder in Templin auf Grundlage der "Richtlinie für das Aufstellen von Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften" vom Landesbetrieb Straßenwesen genehmigt worden waren. Die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums gestattet Kirchen und Religionsgemeinschaften, am Straßenrand mit 75 mal 75 Zentimeter großen Hinweisschildern für ihre Gottesdienste zu werben. Da es sich bei der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" aber nicht um eine Religionsgemeinschaft, sondern um eine "Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse Substanz" handele, werde der Landesbetrieb künftig keine weitere Genehmigung für die Aufstellung von Hinweisschildern erteilen, erklärte Kunst. mit/kws/pko

Für diesen Teil haben wir bereits einen guten und engagierten Strafrechtler gefunden. 

Für den anderen Teil fehlt uns noch ein Verwaltungsrechtler. Wenn dort jemand einen kennt, bitte gebt uns ein Zeichen. Bis dahin werden wir von einem Juristen beraten, dessen Herz für uns schlägt.
Wie wir auf dieser Seite vorgehen werden, ist im Moment aber erst mal nur meine persönliche Ansicht. 

Ich gehe davon aus, dass die eindeutige Absprache, die wir in dem Dreierabkommen mit der Stadt Templin und dem Landesbetrieb Straßenwesen, vertreten u.a. durch seinen Direktor Heyne, getroffen haben, die mündliche Bewilligung unseres Antrages auf Gottesdiensthinweisschilder war. Die erfolgte im Einverständnis auf der Grundlage unseres alten Antrags.
Das werden wir vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Nicht vorgehen werden wir gegen die Einschätzung des Kultusministeriums, wir wären keine Religion. Das ist für die Bewilligung unerheblich, da wir die eindeutig als Weltanschauungsgemeinschaft erhalten haben, eben weil wir uns schon laut Satzung als solche verstehen. Bis es zu einem Urteil kommt, kann allerdings noch dauern. Bei unserem letzten Prozess vor dem Finanzgericht Cottbus waren es drei Jahre, bis wir einen Termin hatten. 

Bis dahin werden die Schilder weiter an den Masten der Stadt hängen. Die hält sich erfreulicher Weise an die Absprache und bietet uns dort Asyl, bis die Angelegenheit rechtlich geklärt ist. 

Wir werden damit wohl auch noch das eine oder andere Mal in der Presse sein. Aktuell wird noch der Tagesspiegel berichten, die Bildanfrage eines Verlags aus Bayern liegt vor, am Montag kommt der NDR nach Templin und die Lokalzeitung hat schon berichtet.

Die Journalistin, die mich vorher anrief, war echt empört am Telefon. Aber nicht darüber, dass unsere Schilder schon wieder geschändet wurden, sondern dass ich vermutet habe, das könnte ein intoleranter Christ gewesen sein. In ihrem Artikel unterstellt sie mir dann sogar: „Jetzt sind sie mit roten Balken überklebt. Für Monsterchef Rüdiger Weida ein gefundenes Fressen.“
Nein, Frau Werner, ich wäre mehr als zufrieden gewesen, wenn sich alle an die Absprache gehalten hätten und die Angelegenheit vorbei wäre. Es braucht eine Menge Zeit und Energie, die weiter zu führen. Beides hätte ich sehr gern gespart.

Sehr schön immerhin der Kommentar ihres Journalistenkollegen direkt neben dem Artikel. Gerald Bahr meint, Meinungsfreiheit gilt für alle und titelt: „Mit zweierlei Maß gemessen“.   Er führt die Verfassung Brandenburgs und ein Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichtes an und meint: „Wenn das Kulturministerium festlegt, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters – die sich als Weltanschauungsgemeinschaft und nicht als Religion sieht – keine neuen Hinweisschilder aufstellen darf, lässt sich das wohl nicht als Gleichbehandlung bezeichnen. Und das nur, weil eine Satire-Weltanschauung die Glaubensstrukturen etablierter Religionen in Frage stellt.“

Das macht doch Hoffnung, dass sich unsere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit positiv ändert und unser Anliegen erkannt wird, oder?

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