Innerhalb kürzester Zeit wurden unsere Nudelmessenhinweisschilder umgehängt, übermalt und überklebt. Wir loben nun 100 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täter bzw. der Täter führen, aus.
Gleichzeitig hat unser Anwalt Dr. Rath Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin erstattet. Die ist so ausführlich begründet, auch, was die Zurückweisung des angeblichen "parodistischen Konstrukts" und die Kennzeichnung der Sachbeschädigung als religiös motivierte Straftat betrifft, dass ich sie euch nicht vorenthalten möchte. So gesehen ist das Wort zum Freitag heute wieder ein Gastbeitrag. ;)
Strafanzeige
gegen einen oder mehrere unbekannte Täter wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und aller weiter in Betracht kommenden Straftaten, nachdem die Gottesdiensthinweistafeln meiner Mandantin am Ortseingang von Templin am 5.12.2014 und zwischen dem 15.1. und dem 17.1.2015 zwei Mal beschädigt wurden.
Gleichzeitig stelle ich für meine Mandantin
Strafantrag.
Begründung:
Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, deren Ziel ist es ist, humanistische Werte zu vermitteln. In der Abgrenzung zu anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bedient sie sich auch des Mittels der Satire, woraus gern der falsche Schluss gezogen wird, es handele sich nur um ein parodistisches Konstrukt. Diesen Irrtum kann jeder durch Lesen der Satzung selbst aufklären. Als satirisch-kritische Religion sieht sich meine Mandantin völlig gleichberechtigt mit anderen Weltanschauungen und Religionen. Ihr Ziel ist die Förderung wissenschaftlicher Weltanschauungen, ihre "Religion" ist das Mittel, um dies zu erreichen. Humanistische Werte sind die Grundlage vieler Weltanschauungsgemeinschaften. Insoweit verweise ich auf die Satzung der Kirche (www.pastafari.eu).
In Templin befindet sich auch das Gottesdienstgebäude, die PAZ-Gedächtniskirche, in der jeweils freitags um 10.00 Uhr eine Messe in Form einer „Nudelmesse“ gefeiert wird. Auf diese Veranstaltung wollte meine Mandantin genauso hinweisen, wie es auch die katholische oder evangelische Kirche an jedem Ortseingang in Deutschland für ihre Gottesdienste machen.
1.
Im November 2014 beantragte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. die Genehmigung, Gottesdiensthinweistafeln für ihre religiösen Veranstaltungen am Ortseingang von Templin aufhängen zu dürfen. Die Erlaubnis wurde erteilt..
........
Die Gottesdiensthinweistafeln sind seitdem Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen in der Gemeinde Templin und in den Medien. Die Schilder selbst wurden seit dem ersten Aufstellen zweimal umgehängt und zwei Mal beschmiert bzw. beschädigt. Ein religiös motivierter Tathintergrund liegt nahe.
Nach Erteilung der Genehmigung ließ meine Mandantin vier Gottesdiensthinweistafeln ...anfertigen, um sie dort zu installieren.
......
Anschließend brachte meine Mandantin die Schilder entsprechend der Genehmigung unter den bereits vorhandenen Gottesdiensthinweisschildern der Amtskirchen an. Es dauerte nicht lange, dann waren die Schilder erstmalig verschwunden.
2.
Für das Verschwinden der Schilder am 1.12.2014 war die Straßenmeisterei verantwortlich, die von der erteilten Erlaubnis (angeblich) nichts gewusst hatte. Die Hinweistafeln wurden am 2.12.2014 zurückgegeben (allerdings erst, nachdem bereits Ersatz gekauft wurde). Zu diesem Zeitpunkt hatte meine Mandantin bereits Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet. Damit beschäftigte sich das Verfahren 311 Ujs 109/15 der StA Neuruppin. Das Verfahren wurde eingestellt, weil kein Täter zu ermitteln war. Tatsächlich hatte der Vorsitzende Rüdiger Weida die Anzeige bereits vorher zurückgezogen, nämlich nachdem die Hinweisschilder wieder aufgetaucht waren. Vorsätzliches Handeln im Sinne von § 242 StGB wollte er den Mitarbeitern der Straßenmeisterei nicht unterstellen. Die Schilder wurden wieder an den selben Masten angebracht.
Kurz darauf, am 8.12.2014, waren die Hinweisschilder wieder verschwunden. Dieses Mal hatten unbekannte Täter alle vier Schilder unter den Gottesdiensthinweistafeln der Amtskirchen entfernt und an anderen Schildermasten montiert. Anzeige erstattete meine Mandantin nicht. Nach einer Absprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Templin durften die Hinweisschilder an gemeindeeigenen Masten angebracht werden (und nicht mehr unter den Hinweisschildern der anderen Kirchen). Dort befinden sie sich auch heute noch.
Die Rechtsfrage, an welchem Mast die Hinweisschilder tatsächlich aufgehängt werden dürfen, ist Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, was für dieses Verfahren ohne Relevanz ist.
3.
Bereits zuvor, am 5.12.2014, musste meine Mandantin feststellen, dass 2 ihrer vier Hinweistafeln mit schwarzem Filzmaler beschmiert worden waren.
....Etwa einen Monat später, zwischen dem 15.1. und 17.1.2015 musste meine Mandantin feststellen, dass drei Hinweistafeln mit rotem Klebeband „durchgestrichen“ waren. Es handelte sich um die Schilder an der Lychener Straße, der Prenzlauer Allee und der Zehdenicker Straße. Ein Klebeband mit der Aufschrift „Vorsicht Glas“ war schräg über das gesamte Schild geklebt.
......4.
Die vom Landesbetrieb Straßenwesen in Brandenburg am 18.11.2014 erteilte Erlaubnis führte zu erheblicher Unruhe unter den Amtskirchen in Templin (und hat bis heute ein starkes mediales Echo). Auf die beigefügten Leserbriefe und E-Mail-Reaktionen u.a. des katholischen Gemeindereferenten Reiner Vedder verweise ich (Anlagenkonvolut A 6).
Es liegt auf der Hand, dass die dort genannte „Verletzung religiöser Gefühle“ (Leserbrief Templiner Zeitung) die Sachbeschädigungen begünstigt haben können. Als ausgeschlossen erachte ich, dass es sich um Taten und Schmierereien Jugendlicher handeln könnte. Denn nur die Hinweistafeln der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. wurden beschädigt, die weiteren Gottesdiensthinweistafeln der anderen Kirchen blieben bei beiden Taten (5.12.2014 und 15.-17.1.2015) unversehrt. Das ist sicher kein Zufall, sondern lässt auf eine religiös motivierte Straftat schließen. Dazu kommt, dass der oder die Täter jeden Ortseingang von Templin aufsuchen mussten, um die Schilder zu beschmieren oder zu überkleben. Einen solch erheblichen Aufwand betreiben keine Jugendlichen, die nur randalieren wollen. Vielmehr ist von gezielten Taten auszugehen, die sich gegen das Aufstellen der Gottesdiensthinweisschilder durch meine Mandantin richten.
Rechtlich stellen sich die Beschmierungen bzw. das Bekleben der Gottesdiensthinweisschilder als Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 2 StGB dar. Dass die unbekannten Täter sich unbefugt an fremdem Eigentum meiner Mandantin vergriffen haben, steht außer Frage. Es handelt sich in beiden Fällen um die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (vgl. Fotos). Die Veränderungen waren auch nicht unerheblich und nicht nur vorübergehend. Die Schilder mussten zur Reinigung vorübergehend entfernt werden. Vor allem bei dem Bekleben mit Klebeband mussten die Reste des Klebers mittels eines Lösungsmittels in stundenlanger Arbeit von den drei betroffenen Tafeln entfernt werden.
Ich bitte um Aufnahme der Ermittlungen und Mitteilung des Aktenzeichens, damit beizeiten Akteneinsicht beantragt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Rath