Wie geht es weiter im Kampf um die Nudelmessenhinweisschilder in Templin.
Viel ist da doch ziemlich falsch in den Medien rüber gekommen, wohl auf Grund einer nicht wirklich stimmigen dpa-Meldung.
Deshalb gleich zu erst: Nein, das Gericht hat nicht entschieden, dass die Nudelmessenhinweisschilder weg müssen. Es hat nur entschieden, es gibt keinen gültigen Vertrag zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und uns, dass wir eigene Masten für sie bekommen.
Der hatte den nämlich einseitig gekündigt. Das aber war nur möglich, wenn etwas im Vertrag nicht stimmig war. In dem Fall war es der Zweifel, ob wir eine Weltanschauungsgemeinschaft sind oder nicht. Das Gericht hat uns diesen Status nicht zuerkannt, also war die Kündigung berechtigt, meint jedenfalls das Gericht.
Wir sehen das anders. Wir sind überzeugt das Gericht lag falsch, in dem es sich bei der Aussage nur auf einen ganz konkreten Teil des eines Absatz 1 des Paragraphen 2 unserer Satzung bezogen hat, in dem es um das Fliegende Spaghettimonster geht.
In diesem Abschnitt wurde aber nicht das Vereinsziel an sich beschrieben, sondern nur, wie wir das Spaghettimonster zum Erreichen eben dieses Zieles nutzen. Das sollte eigentlich völlig klar sein, wenn man den ganzen Paragraphen im Zusammenhang liest:
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von
- religiösen Zwecken in ihrer Gleichbehandlung mit wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen und einem besonderen Schwerpunkt auf dem evolutionären Humanismus der Giordano Bruno Stiftung.
In diesem Sinn verstehen wir uns als Weltanschauungsgemeinschaft.
- Bildung und Erziehung
-Kunst und Kultur.
Die Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters wird als künstlerisches Mittel genutzt, um in satiretypischer Art intolerante und dogmatische Anschauungen und Handlungen zu überhöhen und zu hinterfragen. Damit fördert der Verein die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik im Sinne des evolutionären Humanismus und wirkt so an der öffentlichen Meinungsbildung mit. Als Mittel zur Verfolgung dieser Ziele nutzt der Verein beispielsweise die Veranstaltung und Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, die Bereitstellung und Verteilung von Informationsmaterial, die Veranstaltung von Messen, sowie die Teilhabe an sozialen Netzwerken. Weiterhin soll die Öffentlichkeit durch den Betrieb einer Internetseite bzw. eines Blogs sowie durch Präsenz in den Massenmedien erreicht und so die öffentliche Diskussion um weltanschauliche und Wertefragen im Sinn von Humanismus und Aufklärung bereichert werden.
Das Gericht hat weiterhin bemängelt, dass wir keine gemeinsamen Werte aus einer Weltanschauung ableiten. Hat es nicht bis zum § 3 weiter gelesen oder unterstellt es allen unseren Vereinsmitgliedern, sie würden durchweg gegen die Satzung verstoßen?
Dort heißt es
§ 3 Wertebildung und Umsetzung
(1) Die Vereinsmitglieder richten ihre Ethik an den 8 Am Liebsten Wäre Mirs und den 10 Angeboten des evolutionären Humanismus aus.
(2) Sie kennen keine Dogmen, sondern überprüfen ihre gefundenen Einstellungen und Festlegungen immer wieder an der sich ändernden Realität und passen sie an, wenn neue Erkenntnisse und Erfahrungen das erfordern.
Der evolutionäre Humanismus beinhaltet einen klaren Naturalismus und bietet somit eine umfassende Erklärung der Welt, wie es für eine Weltanschauung typisch ist.
So ist dann auch auf unserer Website unter „Weltliches“ zu lesen:
„Wir in der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. haben uns deshalb entschieden, die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik zu fördern und dabei auf wissenschaftliche Weltanschauungen, wie den evolutionären Humanismus, zu setzen. Wir vertreten und verbreiten einen konsequenten Naturalismus. Das heißt, auf der Welt geht alles natürlich zu, da sind keine Feen, Elfen, Götter, Wichtelmänner, Trolle oder ähnliche Märchenfiguren. Die Welt wurde nicht erschaffen, sondern entstand, und lässt sich wissenschaftlich erklären.
Dabei haben wir keine Angst, nie zur vollen Erkenntnis zu gelangen. Wir sollen ja sowieso an allem zweifeln, von da bis zum nicht alles wissen können ist kein großer Unterschied.
So verstehen wir uns denn auch als Weltanschauungsgmeinschaft.“
In Deutschland gibt es etwas 15.000 bis 20.000 Pastafari. Nur etwa 300 sind in unserem Verein. Für mich ein klares Indiz, es sind wirklich nur die eingetreten, die auch zu unserer Satzung stehen.
Mal ganz abgesehen davon, dass sich jeder beim Beitritt sowieso dazu verpflichtet.
Wir sind deshalb weiter davon überzeugt, wir verstehen uns völlig zu Recht als Weltanschauungsgemeinschaft. Wir sind weiterhin völlig überzeugt, diese Ansicht wird auch gerichtlich bestätigt werden. Das Urteil des OLG Brandenburg ist ein klares Fehlurteil.
Deshalb, liebe Schwestern und Brüder, tapfere Piraten und Freibeuterinnen, werden wir als nächstes beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OLG einlegen.
Führt das nicht zum Erfolg, werden wir das Bundesverfassunggericht anrufen.
Der Kampf geht weiter, wenn es sein muss, auch bis nach Luxemburg.
RAmen